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EDFQ
Luftaufsicht
Telefon: +49 6452 701490
Frequenz: 135.165 MHz
ATIS 120.475 MHz
Landebahn:
1240 x 30 m
Flugplatzhöhe:
355 m/1164 ft
Landebahnausrichtung:
112 °/292 °
Treibstoff:
Jet A1-AVGAS-100LL
Das aktuelle Wetter für den Verkehrslandeplatz Allendorf/Eder- EDFQ ist hier zu finden:
https://edfq.viessmann.com
Angaben gemäß § 5 TMG:
ACG Air-Craft GmbH
Otto-Lilienthal-Straße 1
35108 Allendorf
Instandhaltungsbetrieb Genehmigungsnummer: DE.MF.0586
Genehmigungsnummer CAMO DE.MG.0586
Überwachende Behörde des Instandhaltungsbetriebes: Luftfahrt Bundesamt
Herrn Justus Schiedek-Jacht
Herrn René Schneider
Telefon: +49 (0)6452 9316872
E-Mail: info@air-craft.biz
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht Marburg
Registernummer: HRB 6235
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE278949138
Quelle: Durch den von Rechtsanwalt Sören Siebert bereitgestellten Impressum-Generator generiert.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die ACG Air-Craft GmbH geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Die ACG Air-Craft GmbH hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.
Die Datenschutzerklärung der ACG Air-Craft GmbH beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
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Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
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Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
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Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:
ACG Air-Craft GmbH
Otto-Lilienthal-Straße 1
35108 Allendorf
Deutschland
+49 (0)6452 9316872
E-Mail: info@air-craft.biz Website:air-craft.biz
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Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die ACG Air-Craft GmbH keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die ACG Air-Craft GmbH daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
Die Internetseite der ACG Air-Craft GmbH enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der ACG Air-Craft GmbH gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der ACG Air-Craft GmbH wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von der ACG Air-Craft GmbH öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die ACG Air-Craft GmbH unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der ACG Air-Craft GmbH wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der ACG Air-Craft GmbH gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der ACG Air-Craft GmbH wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der ACG Air-Craft GmbH wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die ACG Air-Craft GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet die ACG Air-Craft GmbH personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der ACG Air-Craft GmbH der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die ACG Air-Craft GmbH die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der ACG Air-Craft GmbH zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der ACG Air-Craft GmbH oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die ACG Air-Craft GmbH angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion) integriert. Google Analytics ist ein Web-Analyse-Dienst. Web-Analyse ist die Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten über das Verhalten von Besuchern von Internetseiten. Ein Web-Analyse-Dienst erfasst unter anderem Daten darüber, von welcher Internetseite eine betroffene Person auf eine Internetseite gekommen ist (sogenannte Referrer), auf welche Unterseiten der Internetseite zugegriffen oder wie oft und für welche Verweildauer eine Unterseite betrachtet wurde. Eine Web-Analyse wird überwiegend zur Optimierung einer Internetseite und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internetwerbung eingesetzt.
Betreibergesellschaft der Google-Analytics-Komponente ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwendet für die Web-Analyse über Google Analytics den Zusatz "ga('set', 'anonymizeIp', true);". Mittels dieses Zusatzes wird die IP-Adresse des Internetanschlusses der betroffenen Person von Google gekürzt und anonymisiert, wenn der Zugriff auf unsere Internetseiten aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.
Der Zweck der Google-Analytics-Komponente ist die Analyse der Besucherströme auf unserer Internetseite. Google nutzt die gewonnenen Daten und Informationen unter anderem dazu, die Nutzung unserer Internetseite auszuwerten, um für uns Online-Reports, welche die Aktivitäten auf unseren Internetseiten aufzeigen, zusammenzustellen, und um weitere mit der Nutzung unserer Internetseite in Verbindung stehende Dienstleistungen zu erbringen.
Google Analytics setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit Setzung des Cookies wird Google eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-Analytics-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-Analytics-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Analyse an Google zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die Google unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.
Mittels des Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die Zugriffszeit, der Ort, von welchem ein Zugriff ausging und die Häufigkeit der Besuche unserer Internetseite durch die betroffene Person, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden diese personenbezogenen Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.
Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google Analytics bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.
Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch Google Analytics erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person ein Browser-Add-On unter dem Link https://tools.google.com/dlpage/gaoptout herunterladen und installieren. Dieses Browser-Add-On teilt Google Analytics über JavaScript mit, dass keine Daten und Informationen zu den Besuchen von Internetseiten an Google Analytics übermittelt werden dürfen. Die Installation des Browser-Add-Ons wird von Google als Widerspruch gewertet. Wird das informationstechnologische System der betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht, formatiert oder neu installiert, muss durch die betroffene Person eine erneute Installation des Browser-Add-Ons erfolgen, um Google Analytics zu deaktivieren. Sofern das Browser-Add-On durch die betroffene Person oder einer anderen Person, die ihrem Machtbereich zuzurechnen ist, deinstalliert oder deaktiviert wird, besteht die Möglichkeit der Neuinstallation oder der erneuten Aktivierung des Browser-Add-Ons.
Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ und unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html abgerufen werden. Google Analytics wird unter diesem Link https://www.google.com/intl/de_de/analytics/ genauer erläutert.
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Dachau tätig ist, in Kooperation mit dem Anwalt für Datenschutzrecht Christian Solmecke erstellt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Warenanlieferungen und Arbeiten an Luftfahrtgeräten der ACG Air-Craft GmbH
Otto-Lilienthal-Straße 1, 35108 Allendorf
§1 Geltung der Bedingungen
Für sämtliche Vertragsbeziehungen im Zusammenhang mit Warenlieferungen, Flugzeuglieferungen und der Ausführung von Arbeiten an Luftfahrzeugen und Zubehör zwischen der Firma ACG Air-Craft GmbH (nachfolgend „ACG“) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ACG hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB ACGs gelten auch dann, wenn ACG in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt. Alle Vereinbarungen, die zwischen ACG und dem Auftraggeber getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
§2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote ACGs sind freibleibend und unverbindlich. Ist der Auftrag oder die Bestellung des Auftraggebers als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann ACG das Angebot innerhalb von 2 Wochen annehmen. Annahmeerklärungen, sämtliche Bestellungen und sonstige mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung ACGs. Aufträge und Bestellungen des Auftraggebers sind für ihn bindende Angebote. Sofern ein Auftrag erteilt wird, ist dieses stets ein entgeltlicher Auftrag. Wenn eine Gewährleistungsarbeit gewünscht wird, muss dieses vor Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten auf denen der Auftrag basiert sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. ACG ist berechtigt, die Arbeiten, die Gegenstand der Beauftragung sind, auch durch einen beauftragten Dritten durchführen zu lassen. Sofern dies zusätzliche
Kosten verursacht, ist die vorherige Einwilligung des Auftraggebers einzuholen.
§3 Preise
Die Preise ACGs verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, EXW (Incoterms 2000) ab Otto-Lilienthal-Str. 1, 35108 Allendorf zuzüglich Verpackung und Fracht. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Leistungen von ACG sind nach Rechnungsstellung unverzüglich zu bezahlen. Sofern ACG Werkleistungen mit einem Wert von mehr als € 2.000 ausführt, ist ACG berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe der jeweils ausgeführten Arbeit zu verlangen. Bei einem Kauf von Teilen im Wert von mehr als € 2.000,00 ist ACG berechtigt, Vorkasse zu verlangen.
Ein Skonto darf nur abgezogen werden, wenn dieses bei Auftragsvergabe konkret und schriftlich vereinbart worden ist. Eine Aufrechnung ist den Vertragspartnern nur gestattet, wenn die Forderung, mit der aufgerechnet werden soll, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist. Hat der Auftraggeber eine regelmäßige Kontrolle oder eine Jahresnachprüfung in Auftrag gegeben, so beauftragt er damit gleichzeitig die Behebung der im Rahmen der Kontrolle oder der Jahresnachprüfung festgestellten Beanstandungen. Sofern die Kosten für die Behebung der Beanstandungen mehr als zusätzliche 30 % der für die Kontrolle veranschlagten Kosten ausmachen, so ist vor Durchführung der Arbeiten das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen.
§4 Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder -fristen bzw. Leistungstermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Wird die Lieferung oder Leistung durch Umstände, die ACG nicht zu vertreten hat, insbesondere beispielsweise durch Vorkommnisse höherer Gewalt, wie z.B. Verkehrsstörungen, wetterbedingte Verzögerungen, Streik, Brand, Wasserschäden, Stromsperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Aussperrung, Verzögerungen wegen behördlicher Auflagen oder behördlicher Genehmigungen, Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen oder Lieferverzögerungen durch den Hersteller oder Zulieferer, soweit die Teile auch anderweitig nicht beschaffbar sind oder anderer unabwendbarer Ereignisse ganz oder teilweise verzögert, so ist ACG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass das Ersatzteil konform mit dem genehmigtem Handbuch (CAE) beschaffbar oder die Verzögerung vermeidbar ist oder war. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber, nach angemessener Nachfristsetzung, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen ACGs setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist ACG berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
§5 Auftragsstornierung, Auftragsänderung
In allen Fällen, in denen es durch ein Verschulden des Auftraggebers nicht zur Fertigstellung oder Lieferung des Liefergegenstandes kommt, hat der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber den Umfang des Auftrages nach Empfang der Auftragsbestätigung reduziert. ACG muss sich in diesem Fall jedoch dasjenige anrechnen lassen, was ACG in diesem Fall an Aufwendungen erspart, durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Bei Ersatzteilverkäufen ist eine Rücknahme der Ersatzteile ausgeschlossen, außer dieses wird zwischen den Parteien konkret schriftlich vereinbart. Bei einer solchen vereinbarten Rücknahme hat ACG Anspruch auf 25 % des Auftragswertes sowie auf Erstattung der Versand- und Verpackungskosten für den Rücktransport zum Hersteller bzw. Unterlieferant.
Zusatzaufträge sowie änderungen des Leistungsumfangs vor bzw. während der Herstellungsphase sind von dem Auftraggeber gesondert zu erteilen. änderungs- bzw. Zusatzaufträge sind in den Preisangaben der Auftragsbestätigung bzw. des Angebotes seitens ACGs nicht enthalten und besonders zu vergüten. Als Zusatzleistungen in diesem Sinne gelten insbesondere diejenigen Leistungen, die zur Anpassung des Liefergegenstandes an die normale Spezifikation des Liefergegenstandes, also insbesondere die der Zulassung entsprechende Form, notwendig sind. Gleiches gilt, wenn eine Abweichung eines Flugzeuges oder Bauteils von der vertraglich vereinbarten oder im Allgemeinen zu erwartenden Beschaffenheit vorliegt, die die Durchführung der Arbeiten aufwendiger oder umfangreicher macht. Auch in diesem Fall ist der Mehraufwand vom Auftraggeber zu vergüten. ACG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen sowie deren sofortiger Berechnung an den Auftraggeber jederzeit berechtigt. Der Auftrag des Auftraggebers umfasst auch die Ermächtigung, Probeflüge, Motorprobeläufe oder sonstige zur überprüfung des Auftragsgegenstandes notwendige Maßnahmen durchzuführen. Die Kosten und Nebenkosten, also insbesondere die Lohnkosten für Piloten und Prüfer sowie Lande-, Airway- und Eurocontrol-Gebühren sind vom Kunden zu tragen.
§6 Abnahme
Auf Verlangen ACGs ist der Auftraggeber zu einer förmlichen Abnahme verpflichtet. Die Entgegennahme des Flugzeuges und die Durchführung des ersten Fluges nach der Wartung stellt eine förmliche mangel- und rügefreie Abnahme dar, wenn der Kunde nicht nach dem ersten Flug nach Übernahme Mängel schriftlich und konkret rügt.
Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme des Auftragsgegenstandes in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 1 Woche, nachdem ihm die Fertigstellung mitgeteilt wurde und ihm die vorläufige oder endgültige Rechnung zugegangen ist, den Auftragsgegenstand entgegen nimmt. Die Kosten für Mehraufwendungen (Aufbewahrungs- und Abstellkosten) während des Annahmeverzuges trägt der Auftraggeber. Nimmt der Auftraggeber bei einer Warenlieferung den Auftragsgegenstand nicht ab, so ist ACG berechtigt, wahlweise Erfüllung oder nach Abmahnung und Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. ACG ist berechtigt, den tatsächlichen Schaden in Rechnung zu stellen oder einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25 % des Bestellwertes. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, ACG nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist, in diesem Fall ist nur der geringere Schaden zu zahlen.
§7 Gefahrübergang, Versicherung
Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung des Liefergegenstandes geht auf den Auftraggeber über, sobald die Abnahme des Werkleistung erfolgt ist bzw. sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager ACGs verlassen hat. Der Beginn der Obhutspflicht von ACG startet mit Beginn der Arbeiten am Luftfahrzeug und endet mit Fertigstellung der beauftragten Arbeiten, Erstellung Freigabebescheinigung oder ggf. mit dem Abnahmeflug. Ist eine Holschuld vereinbart geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft durch ACG auf den Auftraggeber über. ACG haftet nicht für das Abhandenkommen von Gegenständen, die sich im zur Wartung übergebenen Luftfahrzeug befinden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wertsachen vor der übergabe an ACG aus dem Luftfahrzeug zu entfernen. ACG haftet nur für eine schuldhafte Beschädigung oder Zerstörung ihr im Rahmen der Wartung übergebener Luftfahrzeuge oder Gerätschaften. Eine Haftung ohne Verschulden ist ausgeschlossen.
§8 Gewährleistung für Verbraucher
Ist der Auftraggeber Verbraucher (dies ist der Fall, wenn er eine natürliche Person ist, die den Auftrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), dann beträgt die Gewährleistungsfrist bei Lieferung von Neuware 2 Jahre, bei Lieferung von Gebrauchtteilen 1 Jahr.
Die Gewährleistung für die Ausführung von Werkaufträgen beträgt ein Jahr.
§9 Gewährleistung für Unternehmer
Ist der Auftraggeber nicht Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuware 1 Jahr, für Gebrauchtware wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Für die Ausführung von Werkaufträgen gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, beginnend mit der Abnahme des Werkes. Ist der Auftraggeber Kaufmann, obliegt ihm für alle Lieferungen und Leistungen ACGs eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Bei Abschluss eines Werkvertrages findet § 377 HGB analoge Anwendung. Der Auftraggeber hat nach Gefahrübergang bzw. Abnahme des Produktes dieses unverzüglich auf seine Funktionsfähigkeit zu untersuchen und festgestellte Mängel sowie verdeckte Mängel nach deren Entdeckung ACG unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen, schriftlich in nachvollziehbarer und konkreter Form anzuzeigen.
§10 Ergänzende Regeln für Unternehmer und Verbraucher
Sofern ein Mangel auftritt, ist der Auftraggeber verpflichtet, ACG sämtliche Informationen und nachprüfbare Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Mangelfeststellung erforderlich sind. Kann bei einer überprüfung der Mangel nicht festgestellt werden, so trägt der Auftraggeber die Kosten der Prüfung. Im Fall des Vorliegens eines Mangels ist ACG berechtigt, nach seiner Wahl zunächst den dreimaligen Versuch der Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) zu unternehmen. Sofern die Nacherfüllung scheitert, bleiben dem Auftraggeber nach Fristsetzung seine Rechte aus § 437 Ziffer 2 und 3 BGB vorbehalten. Die Fristsetzung zur Nachbesserung hat schriftlich zu erfolgen; die Frist muss mindestens 14 Werktage betragen. Im Fall der Mangelbeseitigung ist ACG verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Leistung bzw. das Produkt zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Der Auftraggeber ist zur Schadenminimierung verpflichtet.>
Steht dem Auftraggeber ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so entfällt die Pflicht zum Wertersatz nach § 346 Abs. 3 Ziffer 3 BGB nur, wenn der Auftraggeber die Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsmannes beachtet hat.>
Das Recht ACGs zur Nacherfüllung entfällt erst mit Leistung des Schadensersatzes, selbst wenn der Auftraggeber es zuvor bereits verlangt hat. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen ACGs nicht befolgt, änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Auftraggeber eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
§11 Eigentumsvorbehalt
ACG behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand sowie an den eingebauten oder anderweitig gelieferten Bauteilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Bei Werkaufträgen steht ACG ein Werkunternehmerpfandrecht zu, die Herausgabe des Flugzeuges bzw. des Werkes erfolgt Zug um Zug gegen Bezahlung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ACG berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen. Das Werkunternehmerpfandrecht entsteht bei jeder Übergabe des Flugzeuges an ACG neu.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist er berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt ACG jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) seiner Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. ACG ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an ACG abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Sache durch den Auftraggeber wird stets für ACG vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, ACG nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt ACG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen, ACG nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwirbt ACG Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber das anteilmäßige Miteigentum an der neuen Sache auf ACG überträgt. Das Allein- oder Miteigentum verwahrt der Auftraggeber für ACG unentgeltlich. ACG verpflichtet sich, die ACG zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die ACG aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt ACG. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf das Eigentum ACGs hinweisen und ACG unverzüglich benachrichtigen, damit ACG die Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ACG die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.
§12 Zahlung
Die Rechnungen ACGs sind sofort fällig. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat eine Barzahlung oder Zahlung per Kredit-/EC-Karte bei Abholung zu erfolgen. Sofern eine Bestellung in Teillieferungen geliefert wird, so hat eine Bezahlung der Teillieferung zu erfolgen, eine Zurückbehaltung mit der Begründung, dass ein anderes Bauteil noch nicht mitgeliefert ist, ist ausgeschlossen. Im Falle einer Lieferung ins Ausland ist ACG berechtigt, von dem Auftraggeber zum Zwecke der Besicherung seiner Zahlungsansprüche die Übergabe einer unbefristeten, selbstschuldnerischen, unwiderruflichen Bürgschaft nach deutschem Recht einer anerkannten Großbank in Höhe des Bestellwertes (zzgl. Verpackungs- und Transportkosten) des Liefergegenstandes zu verlangen. Der Auftraggeber gerät auch ohne, dass es einer Mahnung bedarf in Zahlungsverzug, sofern er nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der Rechnung den Rechnungsbetrag vollständig beglichen hat. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist ACG berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 12 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als Schadensersatz zu verlangen. Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber einen geringeren Zinsschaden nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens bleibt ACG vorbehalten. Mindestens aber hat ACG Anspruch auf den gesetzlichen Zinssatz. ACG hat das Recht, ab der 2. Mahnung Mahnkosten von €10 pro Mahnung zu verlangen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht aufgrund dieser Vereinbarung nicht innerhalb von einer Kalenderwoche nach, ist ACG berechtigt, die Weiterarbeit einzustellen. Dadurch bedingte Verzögerungen verschieben entsprechend etwaige Liefertermine. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ACG anerkannt sind.
§13 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind sowohl gegen ACG als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Soweit ACG keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung ACGs für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung sowie bei übernahme einer Garantie durch ACG. Beruft sich der Auftraggeber auf die übernahme einer Garantie, so trägt er für das Vorliegen eines Garantiefalles die Beweislast. Unberührt bleibt ebenfalls eine Haftung ACGs für die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, einer sog. Kardinalspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§14 Abtretung, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Sonstiges
ACG ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzutreten.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ACG und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz ACGs ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.